TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

FÜR VERANSTALTUNGEN DES SALSA STUDIO SALZBURG (STAND 5/2020)

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Risiko einer Gefährdung der körperlichen Integrität – auch im Hinblick auf eine Ansteckung mit dem COVID-19-Virus, zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen durch die Besucher selbst zu tragen ist. Mit dem Besuch einer unserer Veranstaltungen erklärt der Besucher vollumfänglich den Verzicht auf etwaige Ansprüche im Falle einer derartigen Ansteckung, sofern diese oder die ihm zuzurechnenden Personen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Veranstaltungen unter Einhaltung der zur Bewältigung der Corona-Krise erlassenen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlässe stattfinden und die Teilnehmer verpflichtet sind, diese einzuhalten. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass auch die in diesem Rahmen erlassenen gesetzlichen Bestimmungen und allgemeinen Regelwerke des für die durchgeführte Tanzart zuständigen Tanzschulverbandes sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Corona-Krise erlassenen Richtlinien, Leitfäden und Empfehlungen der Österreichischen Bundesregierung, abrufbar unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at/freizeit/, unbedingt zu beachten sind.

Wir behalten uns vor, die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen zu überwachen und zur Gewährleistung der Sicherheit aller Veranstaltungsbesucher ggf. entsprechende Maßnahmen (Führung von Buchungs- bzw. Zutritts- und Aufenthaltssystemen und -aufzeichnungen auch den Einsatz von Sicherheitspersonal bzw. Videoüberwachung) ergänzend einzusetzen. Die Besucher sind verpflichtet, allfällige Anweisungen des Veranstalters oder deren beauftragten Dritten zur Einhaltung der obigen Regelungen unverzüglich zu befolgen. Andernfalls kann von Diesen auch ein Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden.

Der Besuch der Veranstaltung ist Personen nicht gestattet, wenn Diese wissentlich mit dem COVID-19-Virus infiziert sind oder mit infizierten Personen, in welcher Art und Weise auch immer, in Kontakt waren, bzw. sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Besuch der Veranstaltung in einem COVID-19-Risikogebiet aufgehalten haben.

Weiters ist der Besuch untersagt, wenn sich der Besucher aufgrund eines Aufenthalts im Ausland oder aufgrund eines Kontaktes zu einer infizierten Person in (auch nur häuslicher) Quarantäne befindet.

Im Falle der Nichteinhaltung der COVID-19-Bestimmungen bzw. eines Verstoßes gegen den Inhalt dieser Teilnahmebedingungen, haftet der Besuchergegenüber dem Veranstalter. Weiters erklärt sich jeder Besucher durch die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung damit einverstanden, im Falle eines Zuwiderhandelns und daraus entstehenden Schaden an Dritten, den Veranstalter ausnahmslos schad- und klaglos zu halten.